So funktioniert es:
Gut zu wissen:
Wann zahlen wir die Prämie aus?
Sobald die Maklerprovision bei uns eingegangen ist, zahlen wir unverzüglich Ihre Tippgeberprovision aus.
Dürfen Sie jeden empfehlen?
Grundsätzlich ja, jedoch sind einige Voraussetzungen zu beachten: Sie sollten den Eigentümer kennen, ein freundschaftliches oder familiäres Verhältnis zu ihm haben. Nicht zulässig sind Belästigungen oder aggressive Verhaltensweisen. Zudem dürfen Sie keine unaufgeforderten Anrufe tätigen (Kaltakquise) oder Täuschungen begehen.
Datenschutz:
Sie dürfen uns die Kontaktdaten der Eigentümer dann weitergeben, wenn diese damit einverstanden sind. Sie müssen den Eigentümer also darüber informieren, dass Sie seine Daten weitergeben und uns informieren möchten.
Dürfen Sie auch Familienmitglieder empfehlen?
Ja.
Wie wird die Tippgeberprovision steuerlich behandelt?
Durch den Freibetrag i.H.v. 256,00 EUR p.a. können Sie bis zu dieser Höhe steuerfrei ihre Provision behandeln (§22 Abs. 3 EStG). Sofern Sie nicht regelmäßig handeln, sind sie von der Umsatzsteuer befreit (§1 Abs 1 UStG). Damit wir die bezahlte Tippgeberprovision steuermindernd verbuchen können, benötigen wir eine Quittung oder eine ausreichende Rechnung des Tippgebers.